@[email protected] Das wurde denke ich so weit gefasst, damit keine Ausnahmen gemacht werden müssen. Ansonsten wären alle auf die Idee gekommen auch Ausnahmen zu beantragen und keiner hätte mehr den Überblick gehabt. So ist es wenigstens eindeutig, auch wenn ich mich schon auf eine erste Runde (allein!) auf dem Platz, bei dem schönen Wetter gefreut habe. der BGV hat hier ja sogar angeordnet alle Markierungen/Abschläge/etc. zu entfernen. Absperrbar ist so eine 9-/18-Loch Anlage ja eher weniger 😉


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  1. @renem
    So in etwa dachte ich es auch, ich habe es in einem Post nur "Solidarität" genannt. Aber deine Beschreibung passt besser.
    Warum aber wird noch explizit darauf hin gewiesen, das das Betreten des Golfplatz unter Strafe steht?
    Das finde ich ja besonders heftig. Ich meine das Joggen ja auch noch möglich ist und Radfahren.

    via chaos.social